Ihr Engagement in der dezentralen Energieversorgung entlastet Klima und Umwelt - und nicht zuletzt Ihren Geldbeutel!
Das Solarzeitalter hat bereits begonnen - profitieren auch Sie davon
Schön, dass Sie sich für das Erzeugen von Strom mit einer Photovoltaikanlage interessieren. Wir, das Team der SCE-SunTec, helfen Ihnen, Ihr eigenes dezentrales “Kraftwerk” zu realisieren. Wir planen, installieren und nehmen Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb. Sie erhalten von uns alle Leistungen aus einer Hand!
Die Photovoltaik ist seit langem verlässlich in der Nutzung. Die Technik ist ausgereift und der Wirkungsgrad moderner Solarmodule hoch. Man kann heute davon ausgehen, dass eine Photovoltaikanlage 30 Jahre und weit länger ohne sonderliche Wartungsmaßnahmen Strom produziert. Die staatlich garantierte Stromeinspeisungsvergütung sichert dabei Ihre Investitionen. Das haben auch die Banken erkannt, die PV-Anlagen als sicheres Investment betrachten und ohne Bedenken finanzieren.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Jörg Schwarz, SCE-SunTec ug
*Auch in 2012 bleiben Photovoltaikanlagen ein interessantes Investment - nutzen Sie die Möglichkeit des Eigenverbrauchs!*
Neues EEG-Gesetz zunächst im Bundesrat gestoppt!
Der Bundesrat hat am Freitag, den 11.05.12 die EEG-Novelle zur Photovoltaik vorerst gestoppt und einen Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Nun stellt sich allerdings die Frage, auf welche rechtliche Grundlage potenzielle Investoren die Planung und Errichtung ihrer Photovolatik-Anlagen stützen sollen. „Bis das neue EEG in Kraft ist, was es erst sein wird, wenn sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses angenommen haben, gilt das aktuelle am 1. Januar 2012 in Kraft getretene EEG. Die dort gültigen Vergütungssätze gelten also bis zum in Kraft setzen des neuen EEG. Allerdings kann auch weiterhin als Ergebnis des Vermittlungsausschusses eine rückwirkende Vergütungssenkung zum 1.4.2012 aber auch zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden“, erklärt der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell.
Die Rechtsanwältin Margarete von Oppen von der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen empfiehlt potenziellen Investoren zugleich, sie sollten sich auf die am 29. März vom Bundestag verabschiedete EEG-Novelle stützen. Es sei nicht zu erwarten, dass sich die Bedingungen durch die Nachverhandlungen noch verschlechtern würden, sondern eher im Gegenteil, so von Oppen weiter. Auch bei den Übergangsfristen für allgemeine Freiflächenanlagen und Solarparks auf Konversionsflächen bis zum 31. Juni bzw. 30. September empfiehlt sie den Anlagenbauern sich zunächst weiter auf den Ende März vom Bundestag verabschiedeten Entwurf zu beziehen. Sollten sich nachteilige Änderungen ergeben, seien rechtliche Schritte zu prüfen, so Margarete von Oppen weiter.
Der Vermittlungsausschuss wird voraussichtlich in der kommenden Woche das erste Mal zusammentreten, erwartet Fell. Es gebe keine Frist, bis wann sich Bundestags- und Bundesratsvertreter auf Veränderungen bei der Solarförderung verständigt haben sollten. Grundsätzlich tage ein Vermittlungsausschuss aber maximal drei Mal. Alle Beteiligten hätten sich zudem für eine rasche Einigung noch vor der Sommerpause ausgesprochen. Das Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss muss dann sowohl von Bundestag als auch Bundesrat angenommen werden, bevor die neue EEG-Novelle zur Photovoltaik endgültig in Kraft ist. „Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat zumindest teilweise höhere Vergütungen und andere Verbesserungen als in der Bundestagsfassung durchsetzen wird. Diese würden dann ab dem noch festzulegenden Stichtag gelten“, schätzt Fell die aktuelle Situation ein. (Sandra Enkhardt)
Neue Regelung zur Netzsicherheit im EEG
*Die Regelungen zum Netzsicherheitsmanagement werden zum 1. Januar 2012 erweitert und gelten dann auch für PV-Anlagen unter 100kW. Für Anlagen von 0 bis 30 kWp gibt es eine Besonderheit. Die Anlagenbetreiber haben die Wahlmöglichkeit zwischen einer ferngesteuerten Reduzierung oder eine pauschale Begrenzung der Wirkleistung auf 70% einzurichten.
Wir beraten Sie gerne zu diesem und anderen Themen!*

